April 19, 2019

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Sie haben einen Ihrer Dienst­neh­mer nach Spa­ni­en (Madrid) ent­sen­det.
Soweit läuft alles gut, doch jetzt kom­men die ers­ten Feiertage.

Am 26. Okto­ber ist in Öster­reich Staats­fei­er­tag. In Spa­ni­en ist an die­sem Tag aber kein Fei­er­tag. Muss der nach Spa­ni­en ent­sen­de­te Dienst­neh­mer am 26. Okto­ber arbei­ten? Und wenn ja, fal­len für die­sen Tag Fei­er­tags­zu­schlä­ge an?

Am 12. Okto­ber ist in Spa­ni­en Natio­nal­fei­er­tag. In Öster­reich ist an die­sem Tag aber kein Fei­er­tag. Muss der Dienst­neh­mer in Spa­ni­en an die­sem Tag arbei­ten? Und wenn ja, fal­len für die­sen Tag Fei­er­tags­zu­schlä­ge an?

Fei­er­tag in Öster­reich, aber kein Fei­er­tag im Tätig­keits­staat (=Spa­ni­en)

  • Das Beschäf­ti­gungs­ver­bot gemäß ARG ist auf Tätig­kei­ten in Öster­reich beschränkt; es kann daher im Tätig­keits­staat legal gear­bei­tet werden.
  • Wird im Tätig­keits­staat gear­bei­tet ⇒ Anspruch auf Fei­er­tags­ent­gelt + Fei­er­tags­ar­beits­ent­gelt (Aus­nah­me: es wird ein Fei­er­tags­ab­tauschver­ein­bart).
  • Hin­weis
    Wie Sie einen sol­chen Fei­er­tags­ab­tausch ver­ein­ba­ren kön­nen
    (inkl. For­mu­lie­rungs­vor­schlag), ver­rät Ihnen Herr Mag. Ernst Pat­ka im Semi­nar „Basis­wis­sen für Mit­ar­bei­ter­ent­sen­dung“ (nächs­ter Ter­min ist am 27. Febru­ar 2019 in Wien).

Fei­er­tag im Tätig­keits­staat (=Spa­ni­en),
aber kein Fei­er­tag in Österreich

  • Ob im Tätig­keits­staat an die­sem (Feier)Tag zu arbei­ten ist, ent­schei­den die Arbeits­rechts­re­geln des Tätig­keits­staa­tes.
  • Das öster­rei­chi­sche ARG fin­det kei­ne Anwen­dung.
  • Wird an die­sem Tag im Aus­land gear­bei­tet ⇒ es müs­sen nur dann Zuschlä­ge bezahlt wer­den, wenn die­se nach den arbeits­recht­li­chen Bestim­mun­gen des Tätig­keits­staa­tes erfor­der­lich sind. Nach öster­rei­chi­schem Arbeits­recht besteht kein Anspruch auf Zuschläge
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