Juli 31, 2017

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Ein schö­ner Gedan­ke, der die­ser Tage für vie­le Öster­rei­che­rIn­nen wahr wird

Die Aus­zah­lung von Steu­er­gut­ha­ben durch die antrags­lo­se Arbeit­neh­mer­ver­an­la­gung star­te­te in die­sen Tagen…

  • Ein sehr infor­ma­ti­ves Video zur antrags­lo­sen Arbeit­neh­mer­ver­an­la­gung kön­nen Sie hier sehen

Sie wol­len kei­nen Gebrauch machen von der antrags­lo­sen Arbeit­neh­mer­ver­an­la­gung? Rei­chen Sie ein­fach Ihre Arbeit­neh­mer­ver­an­la­gung via Finan­zOn­line ein. In die­sem Fall wird die antrags­lo­se Arbeit­neh­mer­ver­an­la­gung von Ihrer regu­lä­ren Arbeit­neh­mer­ver­an­la­gung “ver­drängt”. Sie kön­nen somit Wer­bungs­kos­ten, außer­ge­wöhn­li­che Belas­tun­gen, etc. gel­tend machen.

Sie haben noch kein Geld vom Finanz­amt am Konto?

Das kann dar­an lie­gen, dass Sie kein Fall für die antrags­lo­se Arbeit­neh­mer­ver­an­la­gung sind, weil Sie

  1. auch ande­re Ein­künf­te bezie­hen als sol­che, die der Lohn­steu­er­pflicht unter­lie­gen (weil Sie zum Bei­spiel auch Ein­künf­te aus Ver­mie­tung und Ver­pach­tung oder als Selb­stän­di­ger erzielen)
  2. weil Sie in den letz­ten Jah­ren immer wie­der Aus­ga­ben (Wer­bungs­kos­ten, außer­ge­wöhn­li­che Belas­tun­gen,…) gel­tend gemacht haben oder
  3. weil zu erwar­ten ist, dass Sie kei­ne Steu­er­gut­schrift haben, son­dern viel­leicht sogar eine Rück­zah­lung ans Finanz­amt leis­ten müs­sen (weil sie bspw. meh­re­re lohn­steu­er­pflich­ti­ge Ein­künf­te haben, die gemein­sam über die ers­te Steu­er­gren­ze von ca. € 11.000 pro Jahr überragen).
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